Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.

 
 
Aussageverweigerungsrecht Kreischa, Strafrecht nahe Freiberg, Rechtliche Betreuung Kreischa, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Urlaubsanspruch Glashuette, Zivilrecht Dresden, Arbeitszeugnis Dohna, Rechtsanwaeltin Sozialrecht Glashuette, Trennung Dresden, Wohnungsmietrecht nahe Dippoldiswalde