Zweite Grundsteuer-Verfassungsbeschwerde ebenfalls gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer, die sich auf selbstgenutztes Wohneigentum bezieht, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nun ist noch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags anhängig, das sich allerdings auch auf die jetzt abgewiesene Verfassungsbeschwerde beruft. Die Erfolgsaussichten sind daher eher gering einzuschätzen.

 
 
Geldforderungen Radeberg, Schadensersatzansprueche Pirna, Trennung Dippoldiswalde, Anwaeltin Zivilrecht Glashuette, Bussgeldverfahren Kreischa, Strafanzeige Freital, Zivilrecht Dresden, Unterhaltsanspruch Freiberg, Fahrzeugschaeden Freiberg, Rechtliche Betreuung Heidenau