Umgangsrecht umfasst Übernachtung

Kinder dürfen zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.

Kann ein leiblicher Vater sein Umgangsrecht wegen der großen Entfernung zum Wohnort der Mutter nur ausüben, wenn sein Kind bei ihm übernachten kann, schließt das Umgangsrecht auch die Übernachtung mit ein. Denn an-dernfalls würde das Umgangsrecht ins Leere laufen, was ohne besondere anderweitige Umstände nicht hinnehmbar ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter wiesen daher noch im Vorfeld eines Umgangsrechtsstreits einen Antrag der Mutter auf Prozesskostenhilfe wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit ab.

 
 
Schadensersatzansprueche Dippoldiswalde, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Heidenau, Arbeitszeugnis Glashuette, Anwaltskanzlei Glashuette, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Coswig, Aufhebungsvertrag Dresden, Privater Mietvertrag Freiberg, Offene Forderung Kreischa, Personenschaeden Wilsdruff, Kanzlei Dresden